Rechtssicherheit im E-Commerce: Diese Punkte müssen Online-Shops erfüllen

Wer einen Online-Shop erstellen möchte, muss sich wohl oder übel mit rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen. Das Problem ist, dass diese sich auch immer wieder ändern und angepasst werden.

Wer Abmahnfallen vermeiden möchte, sollte zumindest die Grundlagen beachten und sich zusätzlich zur aktuellen Rechtslage schlau machen. Mit folgenden zehn Punkte lässt sich selbstverständlich keine Rechtsberatung ersetzen und wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Beitrag soll lediglich einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen hinsichtlich Rechtssicherheit im E-Commerce geben.

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1. Der rechtssichere Onlineshop: Wichtiges Grundlagenwissen

Die gesetzlichen Grundlagen im Onlinehandel fußen auf jenen, die es auch im stationären Handel gibt. Allerdings bestehen darüber hinaus noch eine Menge rechtlicher Aspekte, die ausschließlich für den E-Commerce gelten.

Die wichtigsten Verordnungen dienen dazu, Nutzer- oder Kundendaten zu schützen und die Erhebung persönlicher Daten transparent zu machen. Wer der Informationspflicht nicht nachkommt, dass persönliche Daten erhoben werden, macht sich strafbar.

Drei gesetzliche Regelungen sind dabei besonders wichtig:

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Doch neben der Pflicht zur Information zum Umgang mit Nutzerdaten gibt es noch einige weitere rechtliche Stolperfallen, denen es aus dem Weg zu gehen gilt.

2. Das Impressum

Die erste und vielleicht eine der gefährlichsten Stolperfallen lautet Impressum. Gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss jede Firmenwebsite und somit natürlich auch jeder Onlineshop über ein Impressum verfügen.

Das Impressum muss auf der Shopseite leicht zu finden und gut zugänglich und einsehbar sein. Am sinnvollsten ist, das Impressum in einer Seitenleiste oder am Fuß jeder einzelnen Seite zugänglich zu machen.

Im Impressum müssen sich unter anderem die folgenden Angaben wiederfinden:

  • Name der Person oder der Firma, die im rechtlichen Streitfall die Verantwortung trägt
  • Kontaktdaten der entsprechenden Instanz
  • Eine ladungsfähige Anschrift
  • Vertretungsberechtigte Person, wie beispielsweise Geschäftsführer oder Vorstand
  • Berufsaufsichtsbehörde mit Adresse (bei einem Gewerbe mit behördlicher Genehmigung)
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3. Die AGBs

Genau wie das Impressum müssen in jedem Onlineshop auch die AGBs angegeben und leicht ersichtlich einzusehen sein. Bei Vertragsabschluss müssen Käufer die AGBs eigenhändig bestätigen, indem ein entsprechendes Kästchen angeklickt wird. Spätestens hier macht es Sinn, die AGBs auch noch einmal entsprechend zu verlinken.

Es kommt nicht selten vor, dass wegen der AGBs Abmahnungen erfolgen. Daher ist allen, die einen Online-Shop erstellen dazu geraten, nicht einfach blind AGBs anderer Onlineshops zu kopieren. Zum einen begeht man damit eine Urheberrechtsverletzung. Zum anderen kann man nicht immer davon ausgehen, dass die „fremden“ AGBs auf dem neusten Stand sind.

Deshalb sind die eigenen AGBs selbst zu erstellen und zudem regelmäßig zu überarbeiten. Auf AGB-Recht spezialisierte Anwälte sind übrigens die sicherste Lösung, wenn es um die Erstellung der AGBs geht.

4. Die Widerrufsbelehrung

Während es zwischen Unternehmen, also im B2B sowie beim Kauf vor Ort im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, ist dieses im Internet unbedingt zu beachten.

Die Widerrufsbelehrung muss sich zumindest auf der Website des Onlineshops finden. Zudem ist empfohlen, diese auch in der Bestellbestätigung aufzuführen. So ist Rechtssicherheit garantiert.

Wer die Kunden des Shops nicht über deren Widerrufsrecht informiert, stellt sich selbst ein Bein. Denn dadurch erhöht sich die standardmäßige Frist, die genau 14 Tage beträgt, um ein volles Jahr. In diesem ganzen Jahr haben Kunden dann das Recht, die Bestellung zu widerrufen und die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

5. Die Datenschutzerklärung

Ebenfalls unerlässlich ist die Datenschutzerklärung als Bestandteil jedes Onlineshops. Hier klären die Betreiber ihre Kunden über den bereits erwähnten Umgang mit personenbezogenen Daten auf. Sowohl die Art der Datenerhebung als auch der Umfang und der Zweck müssen in der Datenschutzerklärung aufgelistet werden.

Sowohl die Kundendaten und die Bestelldaten als auch Daten, die beispielsweise durch Tracking-Tools, wie Google Analytics oder Plug-ins, wie Social-Media-Buttons erhoben werden, sind hier eingeschlossen.

Selbst, wenn Daten von Kunden lediglich für den Bestellprozess gespeichert werden und wenn diese ausschließlich an Unternehmen weitergegeben werden, die in diesen Prozess eingeschlossen sind (etwa Versanddienstleister wie DHL), müssen Kunden hierüber informiert werden.

Da Kunden der Schutz der eigenen Daten immer wichtiger wird, ist die Datenschutzerklärung ganz besonders bedeutend. Am besten ist es, den Onlineshop mit Hilfe renommierter Anbieter zu erstellen. Dann profitiert man von diversen Vorteilen: So ist der Shop unter Umständen etwa schon auf ein Trusted-Shops-Prüfsiegel vorbereitet. Damit zeigen Onlineshops ihren Kunden, dass Datenschutz ihnen am Herzen liegt.

6. Beschreibungen der Produkte

Einen Online-Shop erstellen und sofort Produkte einstellen und diese verkaufen – ganz so einfach ist es nicht. Denn die Produkte wollen erst einmal richtig und umfassend beschrieben werden. Auch hier ist einiges zu beachten.

Das Wichtigste ist, dass die Beschreibungen das Produkt wahrheitsgemäß widerspiegeln. Die Beschreibungen dürfen somit keinerlei falsches Bild des Produktes vermitteln. Allerdings kann ein solches falsches Bild nicht nur durch aktiv falsche Beschreibungen entstehen. Auch das (absichtliche oder versehentliche) Auslassen bestimmter Informationen stellt eine rechtsverletzende Angabe dar.

Bei folgenden Produktbereichen ist besonders auf Vollständigkeit der Angaben zu achten:

  • Die Art des Produkts
  • Der Zeitpunkt der Herstellung
  • Die Zusammensetzung
  • Die Verwendungsmöglichkeiten
  • Die Zwecktauglichkeit
  • Die Verfügbarkeit
  • Die Menge
  • Die Herkunft

7. Der Bestell-Button

Diverse betrügerische Onlineshops haben ahnungslose Kunden in der Vergangenheit in Abo-Fallen gelockt. Dafür Buttons benutzt, deren uneindeutige Beschriftung die betrügerische Masche erlaubte. Ein einzelner Klick und schon wurde, ohne dass dies Kunden bewusst war, ein Vertrag abgeschlossen, indem sie sich zu Zahlungen verpflichteten.

Derlei Vorgehensweise wird heute streng abgemahnt. Käufer müssen seit August 2012 genau erkennen können, dass mit einem Klick auf eine bestimmte Schaltfläche eine Bestellung und somit eine Zahlungsverpflichtung eingegangen wird.

Es ist daher besonders wichtig, auf eine richtige Beschriftung der Buttons zu achten.

Rechtsgültig sind etwa folgende Beschriftungen:

  • Jetzt zahlungspflichtig bestellen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • Jetzt kaufen
  • Jetzt zahlungspflichtigen Vertrag abschließen

8. Preisangaben, Versandkosten und Lieferzeiten

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Preise in Onlineshops gegenüber dem Verbraucher immer korrekt und vollständig wiedergegeben werden. Das bedeutet, dass Preise immer als Gesamtpreis abgebildet werden müssen. Das heißt auch, dass auch die Angabe der Umsatzsteuer bzw. der Mehrwertsteuer anzugeben ist. Hinzu kommen Angaben zu den Versandkosten und zu Grundpreisen.

Grundpreis bedeutet: Messbare Waren, die nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche angegeben werden, haben ihren jeweiligen Teilpreis. Der Grundpreis stellt neben der tatsächlichen Messgröße den Gesamtpreis einer Einheit dar.

Zu Lieferzeiten gilt: Die Gerichte gehen immer davon aus, dass jegliche Produkte im Onlineshop sofort verfügbar sind. Sind manche Produkte nicht innerhalb von 5 Tagen auslieferbar, so ist man als Shopbetreiber dazu verpflichtet, längere Lieferzeiten anzugeben.

9. Zahlungsmöglichkeiten

Die meisten Onlineshops bieten ihren Kunden eine Reihe von Möglichkeiten der Bezahlung an. Darunter findet sich meist:

  • Zahlung per Vorkasse/ Überweisung
  • Zahlung per Lastschrift
  • Zahlung per Sofortüberweisung
  • Kauf auf Rechnung
  • Zahlung per Nachnahme
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Zahlung mit Zahlungsdienstleister wie Paypal

Je mehr Zahlungsarten angeboten werden, desto besser. Denn nicht jeder Kunde verfügt über jedes Zahlungsmittel und möchte zumindest eine kleine Auswahl haben. Rechtlich verpflichtet ist man als Onlineshop jedoch nur, mindestens eine Zahlungsmöglichkeit anzubieten, bei der keine Zusatzkosten anfallen.

Alle weiteren Zahlungsarten – insofern bei ihnen Gebühren anfallen – müssen einen eindeutigen Hinweis darauf enthalten, dass sie zusätzliche Kosten beinhalten. Auch die Höhe der Zusatzkosten ist dabei genau aufzuführen. Am einfachsten ist es, die Kosten für die Zahlungsmöglichkeiten sowohl während des Bestellprozesses als auch auf einer zusätzlichen Informationsseite noch einmal aufzulisten.

10. Cookie-Hinweis und die entsprechende Zustimmungsoption

Jeder Websitebetreiber muss schließlich, wenn er denn Cookies verwendet, die Nutzer der Website zur Erhebung der Cookies um Einwilligung fragen. Zumindest eine Benachrichtigung darüber, dass Daten übertragen werden, muss noch vor der Übertragung der Daten erfolgen. Ein Pop-up-Fenster, das Nutzer erst gar nicht übersehen können, ist hierfür die sicherste Lösung. Im Pop-up kann neben der Information über die Datenerhebung auch eine Checkbox eingebunden werden, bei der Nutzer die Möglichkeit haben, bestimmten Cookies zuzustimmen oder sie abzulehnen.

 

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