Hybrides Arbeiten liegt nach wie vor stark im Trend. Allen Nachrichten über wiederkehrende Büroanwesenheitspflichten zum Trotz, arbeiten im Jahr 2024 ganze 64 Prozent der Arbeitnehmenden hybrid – ein Anstieg um 13 Prozentpunkte im Vergleich zu 2023 (51 Prozent).
Das ergab die aktuelle State of Hybrid Work-Studie von Owl Labs. 88 Prozent der hybrid Mitarbeitenden sind sogar der Meinung, dass sie genauso produktiv beziehungsweise produktiver sind, wenn sie in einem hybriden Format arbeiten. Diese Ergebnisse machen deutlich: Das Büro als allgemeingültiger und verbindlicher Arbeitsplatz wird wahrscheinlich nie wieder eine Einheitslösung sein. Daher ist es umso wichtiger, dass sich Unternehmen mit den technologischen Herausforderungen der hybriden Arbeitswelt auseinandersetzen.
Moderne Meetingsituationen erfordern moderne Technologien
Online- oder Hybrid-Meetings (85 Prozent) werden 2024 laut dem diesjährigen State of Hybrid Work Report mittlerweile häufiger abgehalten als persönliche Meetings (84 Prozent). Dass eine gute Technologie dafür ein wichtiger Faktor ist, finden ganze 82 Prozent der Befragten.
Auf Arbeitgeberseite findet angesichts dessen eine positive Entwicklung statt: So haben 44 Prozent der Arbeitgebenden in diesem Jahr neue Konferenz- und AV-Technik installiert, um hybride Meetings für ihre Mitarbeitenden effizienter zu gestalten. Effektive und kollaborative Online-Besprechungen abzuhalten, scheint für viele immer noch eine Herausforderung zu sein. So sagen drei Viertel der Arbeitnehmenden (75 Prozent), dass sie schon einmal aufgrund technischer Probleme bei Online- oder Hybrid-Meetings Zeit verloren haben. Daher haben 36 Prozent der Arbeitgebenden ihre Mitarbeitenden in diesem Jahr bereits in der Durchführung effektiver und inklusiver hybrider Meetings geschult. Ebenso haben 35 Prozent der Führungskräfte Schulungen im Umgang mit Remote- und Hybrid-Teams erhalten.
Künstliche Intelligenz gestaltet die Zukunft der Arbeit
Auch Technologien, die die Arbeit erleichtern und repetitive oder zeitaufwendige Aufgaben automatisieren, gewinnen zunehmend an Bedeutung – allen voran Künstliche Intelligenz (KI). So haben 2024 bereits 34 Prozent der Arbeitgebenden KI-Technologien integriert, um Stellen zu ersetzen oder zu erweitern. Unter den Beschäftigten ist die Nutzung von KI-Tools ebenso weit verbreitet: Mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmenden (68 Prozent) haben bereits KI-Tools zur Unterstützung ihrer Arbeit verwendet. 21 Prozent davon nutzen sie täglich, weitere 10 Prozent sogar mehrmals täglich. 32 Prozent der Befragten verwenden KI hingehen nie.
Interessant ist auch die unterschiedliche Handhabung der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden von Künstlicher Intelligenz. So geben 35 Prozent der Mitarbeitenden an, KI-Tools eigenverantwortlich zu verwenden. 39 Prozent sagen zudem, dass ihr Unternehmen die Nutzung von KI-Tools zwar nicht bewirbt, aber auch nicht einschränkt. Etwa jede:r fünfte Befragte (21 Prozent) sagt, dass sein beziehungsweise ihr Unternehmen die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zwar duldet, jedoch nicht für entsprechende Tools bezahlt. Lediglich fünf Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten in Unternehmen, die gänzlich gegen den Einsatz von KI-Tools sind. Neben KI hat aber auch das Interesse an anderen fortschrittlichen und immersiven Technologien wie Telepräsenz und AR/VR zugenommen: Von 19 Prozent im Jahr 2023 auf bereits 32 Prozent in diesem Jahr.
Mitarbeiterüberwachung nimmt zu
Die Einführung neuer Technologien im Zuge der zunehmenden Hybridarbeit hat allerdings auch Schattenseiten. So sind im letzten Jahr vor allem Überwachungsprogramme für Mitarbeitende zu einem wachsenden Problem für den Datenschutz geworden. Fast ein Drittel der Beschäftigten (29 Prozent) berichtet, dass ihr Arbeitgebender im Jahr 2024 Software zur Mitarbeiterüberwachung eingeführt oder ausgeweitet hat. 84 Prozent der Arbeitnehmenden sind der Ansicht, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet sein sollten, den Einsatz solcher Tools transparent offenzulegen.
Dies ist bereits der Fall: In Deutschland schützen das Datenschutzrecht, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Privatsphäre von Arbeitnehmenden. Diese Gesetze schränken die Möglichkeiten von Arbeitgebenden ein, Überwachungsmaßnahmen ohne eine rechtliche Grundlage oder Einwilligung der Beschäftigten durchzuführen.
Methodik
Für den State of Hybrid Work 2024-Report wurden im Juli 2024 insgesamt 2.019 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland befragt. Durchgeführt wurde die Umfrage von Vitreous World im Auftrag von Owl Labs.
(pd/Owl Labs)