Mit Windows 11 stellt Microsoft ein Betriebssystem mit neuen, fortschrittlichen Funktionen zur Verfügung, das sowohl Einzelnutzern als auch Unternehmen eine Reihe potenzieller Vorteile bietet. Während private Anwender sich jedoch in der Regel um nur einen PC kümmern müssen, muss ein Upgrade im Unternehmen weitaus besser durchdacht und geplant werden.
Ob sich der Wechsel lohnt, welche Hardware kompatibel ist, aufgerüstet oder ausgetauscht werden muss und was Entscheider darüber hinaus bedenken sollten, hat Kingston Technology, weltweit führender Speicherhersteller, in einer Checkliste zusammengetragen.
Vereinfachte und optimierte Benutzeroberflächen, integrierte Collaboration-Tools, mehr Sicherheit – Windows 11 verspricht einige Vorteile für Unternehmen. Besteht ein generelles Interesse an einem Wechsel, gilt es zu prüfen, welche Rechner im Unternehmen für ein Upgrade in Frage kommen und einen Blick auf die Systemanforderungen zu werfen:
1. CPU
Laut der Windows11-Einführungserklärung ist eine CPU mit mindestens 1GHZ sowie zwei oder mehr Kernen auf einem passenden 64-Bit-Prozessor oder System on a Chip (SoC) erforderlich. Das bedeutet, dass unter anderem Intel Core CPUs (der achten Generation und höher) und AMD Zen+ CPUs (und höher) kompatibel sind. Darüber hinaus kommen zwar auch frühere Versionen in Frage – es gilt jedoch zu bedenken, dass andere Komponenten der Unternehmensrechner ebenfalls limitierende Faktoren darstellen können.
2. DRAM
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Arbeitsspeicher und dessen Kompatibilität mit der CPU. Windows 11 fordert 4GB RAM/DRAM, was für die meisten Rechner zunächst kein Problem darstellen sollte. Jedoch empfiehlt sich mit Blick auf diverse, für Unternehmen relevante Anwendungen – dazu gehören unter anderem speicherhungrige Videokonferenz-Tools – beim Arbeitsspeicher mit der Zeit zu gehen: 16GB DRAM sind oftmals bereits Standard und die Entwicklung geht bei anspruchsvollen Systemen hin zu 32GB.
In diesem Zusammenhang außerdem zu bedenken sind die branchenumfassenden Veränderungen in der Arbeitsspeichertechnologie selbst: durch die Umstellung von 8 auf 16Gbit DRAM sind Upgrade-Module, die in Zukunft gekauft werden, möglicherweise nicht mehr mit den älteren CPUs (bspw. Intel Core 8 oder älter) kompatibel.
3. TPM 2.0
Das Trusted Platform Module (TPM) ist ein auf dem Mainboard verbauter Kryptoprozessor, der PCs um grundlegende Sicherheitsfunktionen erweitert und so das Risiko eines Angriffes verringert. Um Windows 11 verwenden zu können, ist der Standard TPM 2.0 erforderlich. In der Regel ist das Modul in allen AMD-Prozessoren ab 2014 und Intel CPUs ab 2015 verbaut und kann bei Bedarf – je nach Mainboard – nachgerüstet werden. Im Startmenü lässt sich über die Punkte „Windows Sicherheit“, „Gerätesicherheit“, „Sicherheitschip“ und „Details zum Sicherheitschip“ herausfinden, ob der Rechner über den Standard verfügt.
4. SSD
Im Gaming-Bereich bietet Windows 11 mit DirectStorage ein Tool, das im Zusammenspiel mit NVMe-SSDs blitzschnelle Rendering-Geschwindigkeiten und damit ein schnelleres und flüssigeres Gameplay ermöglicht. Inwieweit DirectStorage in Zukunft auch vorteilhafte Auswirkungen auf Businessanwendungen haben wird, bleibt noch abzuwarten. Allgemein und für Unternehmen zunächst relevant ist die Anforderung von 64GB an die Festplatte, die jedoch mit den heute verfügbaren Kapazitäten kein Problem mehr darstellen dürfte. Allerdings sollte – wenn ein Upgrade nötig ist – direkt eine Umstellung auf zeitgemäßere, leistungsstärkere SSDs in Betracht gezogen werden.
Fazit
Neben der Frage, inwieweit Windows 11 einen tatsächlichen Mehrwert für den Arbeitsalltag der Mitarbeiter bietet, müssen Entscheider also auch bewerten, ob ein Upgrade der Firmenhardware notwendig, möglich und wirtschaftlich ist, um den Anforderungen des neuen Betriebssystems gerecht zu werden. Dabei gilt es zu bedenken, dass in Anbetracht der fortlaufenden Weiterentwicklung der verschiedenen Technologien und Standards früher oder später das Upgrade-Potential der Hardware an seine Grenzen gerät.
Je nachdem, in welchem Lebenszyklus sich die Unternehmenshardware befindet, ergibt eine Kompletterneuerung gegebenenfalls mehr Sinn. Auf der anderen Seite haben viele Unternehmen im Zuge der Pandemie-bedingten Heimarbeit ihre technische Infrastruktur erst kürzlich aktualisiert und sollten damit Hardware-seitig für den Wechsel gerüstet sein.
„Eine Umstellung auf eine neue Software, vor allem die Implementierung eines neuen Betriebssystems, ist immer mit Fragezeichen und Unbekannten verbunden und muss gerade im Unternehmensumfeld gut überlegt und geplant werden“, sagt Christian Marhöfer, Regional Director DACH, Benelux und Nordics. „Zusätzlich zu den nötigen und möglichen Hardwareupgrades müssen auch Dinge wie Schulungen für Mitarbeiter, Testläufe und ähnliches bedacht und zeitlich koordiniert werden, um den Betriebsablauf möglichst wenig zu beeinflussen.“
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