YouTube meldet 2,2 Mio. falsche Urheberrechtsansprüche

Bildquelle: NiP STUDIO / Shutterstock

Zwischen Januar und Juli 2021 haben über 2,2 Mio. Videos auf YouTube fälschlicherweise einen Urheberrechtsanspruch erhalten, der im Nachhinein wieder zurückgezogen wurde. Das zeigen die Daten des neuen „Copyright Transparency Report“, der Creators und Künstlern von nun an halbjährlich Einblicke in die Urheberrechtsmaßnahmen der Plattform gewährt.

729 Mio. Ansprüche insgesamt

Die 2,2 Mio. falschen Fälle repräsentieren jedoch weniger als ein Prozent der insgesamt 729 Mio. Urheberrechtsansprüche in der ersten Jahreshälfte 2021. Über 99 Prozent wurden hierbei mit dem „Content ID“-Tool entdeckt, das auf YouTube automatisch potenzielle Urheberrechtsverletzungen erkennt. Laut der Google-Tochter wurde zudem in weniger als einem Prozent aller Fälle Einspruch gegen diese Urheberrechtsansprüche erhoben. In den Fällen, die tatsächlich angefochten wurden, wurden über 60 Prozent (2,2 Mio.) der Entschlüsse zugunsten der Uploader der Videos entschieden.

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Ein Urheberrechtsanspruch ist nicht gleichzusetzen mit einem Urheberrechtsverstoß. Er ist lediglich ein Hinweis, dass in einem Video registrierte und nicht-lizenzfreie Werke entdeckt wurden und dass weitere Maßnahmen durch den ursprünglichen Ersteller der Inhalte ausgeführt werden. Die Rechteinhaber des verwendeten Werkes können das Video löschen lassen, die Zuschauerstatistiken verfolgen oder die generierten Werbeeinnahmen beanspruchen.

YouTuber kritisieren Maßnahmen

Seit Anfang diesen Jahres bietet YouTube ein Tool an, mit dem Creators ihre Videos auf potenzielle Urheberrechteverletzungen testen und bestimmte Teile der Videos entfernen können. Dennoch gibt es aus den Reihen der YouTuber bereits seit längerer Zeit Kritik an der Art, wie YouTube mit Urheberrechtsansprüchen umgeht.

YouTuber verlieren auf diese Weise oft ungerechtfertigt Einnahmen oder Kanäle. Während der neue Bericht Aufschluss über die Tragweite dieses Problems gibt, räumt YouTube ein, dass „kein System perfekt ist“ und dass mit automatischen Abgleichsystemen nur schwer Überlegungen wie eine „faire Nutzung oder ein fairer Umgang“ berücksichtigt werden können.

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www.pressetext.com

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