In einem Eilverfahren zu per Twitter verbreiteten mutmaßlichen Falschaussagen wird am Mittwoch (10.00 Uhr) eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt erwartet.
Mit dem Verfahren will Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume den Kurznachrichtendienst juristisch dazu zwingen, mutmaßliche Falschaussagen über ihn zu löschen. Er wirft Twitter vor, für die Verbreitung von Verleumdungen mitverantwortlich zu sein.
Das Unternehmen soll nach Angaben seines Anwalts und der unterstützenden Organisation Hateaid knapp 50 gemeldete Tweets nicht ordnungsgemäß auf deren Rechtswidrigkeit überprüft haben. Der Antisemitismusbeauftragte fordert, neben den mutmaßlichen Verleumdungen auch alle vom Kern her gleichen Inhalte umgehend zu entfernen und dafür zu sorgen, dass sie nicht wiederhergestellt werden dürfen. Am Nachmittag (14.00 Uhr) wollen sich Blume, sein Anwalt und Hateaid in Stuttgart zur Entscheidung äußern.
dpa