Jedes Jahr stehen wir vor dem gleichen kommunikativen Halbdrama. Viele kennen und äußern auch den damit verbundenen, leichten Unsicherheitsfaktor: Wie lange kann man „ein gutes, neues Jahr“ wünschen, ohne dass es peinlich oder seltsam wird?
Direkt in der durch-geprosteten Silvesternacht ist das natürlich kein Problem – Familie und Freunde werden fast schon traditionell mit Neujahrswünschen bombardiert. Aber was ist mit den Kunden und Kollegen, die man erst irgendwann im Januar wiedersieht? Anfang Januar? Mitte Januar?
Was sagt dazu der immer wieder bedeutungsvolle Knigge? In dem Standardwerk für korrekte Umgangsformen und gutes Benehmen gibt es zwar kein Gesetz, das festlegt, wann Neujahrswünsche nicht mehr erlaubt sind. Doch es gibt eine Faustregel: Für eher unbekannte Menschen – etwa den Nachbarn, den Sie nur beim Müll rausbringen sehen – beschränken sich die Wünsche auf die ersten beiden Januarwochen. Alles danach könnte wirken, als hätten Sie den Jahreswechsel verschlafen.
Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Treffen Sie eine vertraute Person erst Ende Januar, dürfen Sie getrost noch mit einem „gutes neues Jahr“ punkten. Aber Achtung: Ab Februar könnte es auch hier so wirken, als hätten Sie sich irgendwie im Monat verirrt oder als würden Sie nach einem eigenen Jahreskalender leben.
Raus aus dem kommunikativen Autopiloten
Um es nochmals in Erinnerung zu rufen: Wünsche sind Wünsche und keine Floskeln. Ein vom kommunikativen Autopiloten daher gesagtes „Ich wünsche dir ein gutes, neues Jahr!“ ist nicht mehr als eben eine Wortzusammensetzung im Stil von „Hauptsache ich habe etwas gesagt“. Weil einander etwas wünschen etwas sehr Schönes ist, gilt im Bestfall folgender Grundsatz: Wenn Sie etwas wünschen, dann wünschen Sie es wirklich! Sammeln Sie kurz den Gedanken, sprechen Sie dann den Wunsch aus, schauen Sie Ihrem Gegenüber in die Augen, lassen Sie Ihre Aussage ankommen (im Theaterjargon heißt es „landen“) – und setzen Sie eine kurze Pause.
Anschließend können Sie immer noch mit dem eigentlichen Gespräch beginnen. Eine Formulierung wie „Ich wünsche dir noch ein gutes, neues Jahr und hast du gesehen, ein Kunde hat sich noch beschwert“ im gleichen Satz und Atemzug nimmt dem Wunsch das Verheißungs- und Wertvolle. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen ein freudvolles, schönes, gutes, neues Jahr – mit den nötigen Pausen am richtigen Ort und zur richtigen Zeit…