Das “Recht auf Vergessenwerden” in der Praxis
Das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014. Demnach können Privatpersonen von Google verlangen, dass bestimmte Webseiten nicht mehr in der Suche auftauchen.