Vorratsdatenspeicherung: Warum „der Stand der Technik“ eine Rolle spielt
Das Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung hört nicht auf: Ab 1. Juli sind die Telekommunikationsanbieter in Deutschland verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für zehn Wochen zu speichern. Was ist damit genau gemeint? Und was gilt eigentlich als „Stand der Technik“? Antworte von Dr. Hubert Jäger, CTO der Uniscon und IT-Sicherheitsexperte.