Neue Regeln für den Verkauf von smarten Kleidern und Möbeln
Ab dem 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) anmelden.