Antragsverfahren für lokale 5G-Frequenzen startet
Ab dem morgigen Donnerstag sollen Anträge für die Zuteilung „lokaler 5G-Frequenzen“ (Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestellt werden können. Vorausgegangen war die Festlegung moderater Gebühren für die entsprechenden Frequenzen durch die BNetzA am 31. Oktober.