Kartellamt nimmt Bonitätsprüfung beim Online-Shopping unter die Lupe

Das Kartellamt will klären, ob sich Online-Händler bei der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden an geltendes Recht halten. «Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten "Kauf auf Rechnung"», erklärte Behördenchef Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn.








