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Lars Becker

Lars Becker

Facebook darf selbst über Inhalte entscheiden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Facebook in seinen sogenannten Gemeinschaftsstandards grundsätzlich selbst festlegen darf, welche Inhalte nicht erwünscht sind und entsprechend weiterhin Beiträge löschen und Nutzer sperren. Aber: Betroffene müssen vor einer drohenden Sperrung informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich zu erklären.

Tücken nach der Rückkehr ins Büro

Viele Unternehmen stehen vor einer Bewährungsprobe – die Home-Office-Pflicht ist Geschichte. Mitarbeiter können es kaum erwarten, nach der langen, pandemiebedingten Zeit wieder ins Büro zurückzukehren und mit ihren Kollegen zusammenzukommen.

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