EuGH sorgt für Klarheit beim Kündigungsrecht von Datenschutzbeauftragten
Der Europäische Gerichtshof ist vom Bundesarbeitsgericht um eine Vorabentscheidung zum Thema Sonderkündigungsschutz von Datenschutzbeauftragten in der Bundesrepublik Deutschland ersucht worden. Bei dem zunächst vom Nürnberger Arbeits- und später Landesarbeitsgericht verhandelten Fall ging es um die Kündigung einer zuvor zur Datenschutzbeauftragten bestellten Mitarbeiterin. Dieser Aufforderung ist der EuGH gefolgt und hat eine klare Antwort gefunden. Den Fall genau zu betrachten ist ebenso wichtig, wie die richtigen Schlussfolgerungen für das eigene Unternehmen zu ziehen.