Microsoft hat sich CrowdStrike angeschlossen und öffentlich die rechtliche Haltung von Delta nach dem weitreichenden IT-Ausfall kritisiert. Der Technologieriese beschuldigt die Fluggesellschaft zudem, ihre IT-Infrastruktur nicht ausreichend modernisiert zu haben.
Nach mehr als einem Jahrzehnt hat Google angekündigt, die Produktion seiner beliebten Chromecast-Streaming-Dongles einzustellen. Diese Entscheidung markiert das Ende einer Ära für die kompakten Geräte, die seit 2013 Millionen von Fernsehern in smarte Streaming-Zentren verwandelt haben.
Ein Schweizer Landwirt ist Ziel eines Hackerangriffs geworden, der nicht nur seine Computersysteme lahmlegte, sondern auch fatale Konsequenzen für eines seiner Tiere hatte.
In der neuesten Beta-Version von iOS 18 und macOS Sequoia führt Apple eine Funktion für den Safari-Browser ein: die "Ablenkungskontrolle". Dieses Tool verspricht Nutzern eine verbesserte Kontrolle über ihr Surf-Erlebnis, indem es ermöglicht, störende Elemente auf Webseiten gezielt auszublenden.
Ab sofort wird die Leistung aller Microsoft-Mitarbeiter auch anhand ihres Beitrags zur Unternehmenssicherheit bewertet. Diese Entscheidung folgt auf Jahre anhaltender Sicherheitsprobleme und wachsender Kritik.
Das amerikanische Technologieberatungsunternehmen Thoughtworks, das erst vor knapp drei Jahren an die Börse ging, wird nun von der Private-Equity-Firma Apax Partners übernommen.
Ein Belohnungsprogramm der App-Version Tiktok Lite steht unter Verdacht, Kinder zu gefährden. Die EU-Kommission setzte den chinesischen Konzern unter Druck und kann jetzt einen Erfolg verkünden.
CrowdStrike hat die Anschuldigungen der Fluggesellschaft Delta Air Lines entschieden zurückgewiesen und nennt die Zahl der vertraglich festgelegten Haftung.
Die Technologielandschaft im Bereich Datenverarbeitung und -analyse befindet sich an einem Wendepunkt. Künstliche Intelligenz bricht traditionelle Barrieren zwischen strukturierten und unstrukturierten Daten auf und schafft eine nahtlose Integration von Datenquellen, die bisher als unvereinbar galten.