Das Bundesverkehrsministerium hat mit einem Volumen von 350 Millionen Euro ausgestattete „Sonderförderprogramm Mittelstand“ vorgestellt. Damit will das Ministerium den Ausbau mit Gigabit-Glasfaser-Anschlüssen bislang unterversorgter Gewerbe-/Industriegebiete sowie Häfen voranbringen.
Die Mindestgeschwindigkeit der Anschlüsse muss dabei mindestens 1 GBit/s im Up- und Downstream (=symmetrische Bandbreite) erreichen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im so genannten Windhundverfahren. Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 1 Million Euro. Um Fördermittel erhalten zu können, müssen 80 Prozent der Grundstückseigentümer im jeweiligen Gewerbe-/Industriegebiet eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2.000 Euro leisten. Das neue Sonderförderprogramm ist Teil des Bundesförderprogramms und mit den Förderprogrammen der Länder kombinierbar.
Der BREKO begrüßt grundsätzlich die neu geschaffene Fördermöglichkeit, da sie dazu beitragen kann, die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben und Deutschland auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft auf diese Weise weiter voranzubringen. Ob die obligatorische Eigenbeteiligung der Attraktivität des Förderprogramms im Wege stehen wird, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
„Die Digitalisierung unseres Landes mit Glasfasernetzen als Basisinfrastruktur sichert Deutschland Wachstum und Wohlstand“, sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. „Gerade in Hinsicht auf die Anbindung von Unternehmen mit ultraschnellen Glasfaseranschlüssen besteht dringender Handlungsbedarf, den die Bundesregierung mit ihrem klaren Fokus auf Glasfaser bis direkt zu den Unternehmen erkannt hat. Weitere Fördermittel für die Digitalisierung der Wirtschaft werden auch in den kommenden Monaten und Jahren einen wichtigen Baustein auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft darstellen.“
Kritisch sieht der BREKO unterdessen, dass Unternehmen in so genannten Nahbereichen rund um die bundesweit knapp 8.000 Hauptverteiler nicht von der neuen Fördermöglichkeit profitieren können: Denn in solchen Bereichen ist eine Förderung nachhaltiger und zukunftssicherer Glasfaseranschlüsse aufgrund der Vectoring-II-Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht möglich. Nach Ansicht des führenden deutschen Glasfaserverbands sollte keine Unterscheidung zwischen Nahbereichen und allen anderen Gebieten gemacht werden. Vielmehr sollten auch Unternehmen, die ganz oder teilweise in Nahbereichen liegen, zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit von der neuen Bundesförderung profitieren können.