Bundesverfassungsgericht soll elektronische Zustellung akzeptieren

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Auch beim Bundesverfassungsgericht soll die Ära der Briefe und Faxe in absehbarer Zeit enden. Das Bundesjustizministerium verschickte am Donnerstag einen Entwurf zur Stellungnahme an Länder und Verbände, der die Teilnahme des höchsten Gerichts am elektronischen Rechtsverkehr regelt. Er sieht vor, dass Dokumente künftig beim Bundesverfassungsgericht auch elektronisch zugestellt werden können. Das Gesetz, das noch vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden muss, soll zum Beginn des vierten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Laut Entwurf sollen Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs dann verpflichtet sein. Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Verbände und Unternehmen können zwar auch vom elektronischen Zugang Gebrauch machen. Eine Verpflichtung dazu soll es für sie aber nicht geben.

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«Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit den digitalen Entwicklungen in der Gesellschaft befasst und dabei seine Aufgabe als Hüterin der Verfassung auch in diesem Bereich wahrgenommen», kommentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es sei gut, dass das Gericht für die Bürgerinnen und Bürger demnächst auch digital erreichbar werde.

Anwälte hatten schon länger auf eine Teilnahme des höchsten Gerichts am elektronischen Rechtsverkehr gedrungen, der andernorts schon längst Alltag ist. Das Bundesverfassungsgericht war, da dort Schriftsätze bis heute nur per Post und Fax entgegengenommen werden, von Spöttern oft als «gallisches Dorf» bezeichnet worden – in Anspielung auf das unbeugsame Dorf, das in den «Asterix»-Comics den Römern die Stirn bietet.

dpa

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