Kommentar

IHK-Hackerangriff: Worauf es bei der Abwehr von DDoS-Attacken ankommt

Die IHK wurde mutmaßlich Opfer einer Hackerattacke. Daniel Thanos, Vice President R&D bei Arctic Wolf ordnet den Vorfall ein.

Deutschland hat die zweifelhafte Ehre, nach den USA in Sachen Cyberattacken eines der am meisten betroffenen Länder der Welt zu sein. Daher überrascht es mich nicht, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) von einem Cyberangriff ausgeht. In diesem Fall scheint es sich um einen DDoS-Angriff zu handeln. Solche Attacken richten sich gegen Websites und IT-Infrastrukturen kommerzieller Organisationen und staatlicher Einrichtungen gleichermaßen.

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Wir wissen, dass Organisationen – öffentliche und private – ständig von einer Reihe von Bedrohungsakteuren angegriffen werden – von Nationalstaaten über Cyberkriminelle bis hin zu „Hacktivisten“. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, warum Unternehmen die Bedrohung ernst nehmen sollten. Sie müssen Vorkehrungen treffen, um das Risiko und die Gefährdung zu begrenzen und gleichzeitig einen Notfallplan haben, um im Falle eines Angriffs schnell Maßnahmen ergreifen und die negativen Folgen begrenzen zu können.

Bei der Abwehr von DDoS-Angriffen ist es wichtig, eine angreifbare Internet-Infrastruktur hinter CDNs, WAFs und anderen mitigativen Diensten und Infrastrukturen zu platzieren. Ebenso wichtig ist es, zu verstehen, welche Bedrohungsakteure angreifen könnten und welche Ziele sie verfolgen. Dies ist die Grundlage für die Erstellung eines Risikomodells, das dann für die Planung der Cybersicherheit, Sicherheitsmaßnahmen und Investitionen herangezogen werden kann, um die unzähligen Bedrohungen abzuwehren, mit denen jedes Unternehmen täglich konfrontiert ist.“

www.arcticwolf.com

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