Informationsfreiheit ist keineswegs selbstverständlich. Derzeit wird weltweit daran gearbeitet, dass die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung und die Zivilgesellschaft gemeinsame Daten künftig besser nutzen können. Als Basis für ein europäisches Datenökosystem will die Politik Gaia-X in der Cloud und inhouse praxisreif machen.
Mit Informationsfreiheit ist in juristischem Sinn das Recht der Bürger gemeint, in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung Einsicht nehmen zu können.
In Deutschland ist für Bundesbehörden am 1. Januar 2006 das „Informationsfreiheitsgesetz“ mit einigen Ausnahmetatbeständen in Kraft getreten. Bei den einzelnen Bundesländern und Kommunen sind die juristischen Unterschiede weiterhin signifikant. Ergänzend gibt es Initiativen der Bundesregierung zu Open Government, wobei Transparenz für die Bürger im Fokus steht und auch E-Government ein Thema ist, und Open Data, wo die gemeinsame Nutzung von Daten durch Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefördert wird. Beide Initiativen haben bereits zu Gesetzen geführt.
Informationsfreiheit und Informationstechnologie
Jenseits juristischer Aspekte ist es bei Behörden und Unternehmen und ebenso für Wissenschaftler, Journalisten und alle Bürger essenziell, auf die für sie relevanten Daten zugreifen zu können. Und Informationstechnologie lässt sich nur dann nutzbringend einsetzen, wenn die für intendierte Anwendungen benötigten Daten computergerecht vorliegen. Datenanalysen können Verbesserungen bringen für Verfahren und Entscheidungen, Prognosen und Innovationen. Digitalisierung kann dann ganze Lebensbereiche – zum Beispiel den Umwelt- und Klimaschutz, die Landwirtschaft, die Energieversorgung oder das Verkehrswesen – tiefgreifend verändern.
Drei Herausforderungen für den Informationszugang
Im Beziehungsgeflecht zwischen Behörden, Unternehmen, Wissenschaft und Bürgern liegen Herausforderungen für den Zugang zu Informationen. Dabei geht es um drei Bereiche:
Erstens müssen Datenkompetenz und -akzeptanz geschaffen werden, damit Wertschöpfungspotenziale gehoben werden können. Derzeit zeigt sich das bei der Corona-Pandemie, beispielsweise mit Blick auf die Enwicklung und den Einsatz der Corona-Warn-App sowie auch bei Unwetterwarnungen, um Betroffene frühzeitig informieren zu können.
Zweitens müssen leistungsfähige und zukunftssichere Dateninfrastrukturen aufgebaut werden: Einfachheit, Zugänglichkeit, Aktualität bis hin zu Echtzeit sowie Verfügbarkeit der Daten sind hier Kernanforderungen.
Drittens gilt es, die Verwendung der Daten zu ermöglichen und dabei deren Schutz und Sicherheit zu gewährleisten.
Datenstrategie mit vier Handlungsfeldern
Um diesen Herausforderungen wirksam begegnen zu können, braucht es eine Datenstrategie, die vier Handlungsfelder umfasst:
Erstens ist zu klären, welches Ökosystem konkret aufgebaut werden soll. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind erforderlich, so dass sich geeignete Datenräume schaffen lassen und verschiedene Akteure vertrauensvoll zusammenarbeiten können? Hier kann es dann um das europäische Dateninfrastruktur-Projekt Gaia-X gehen sowie um Hybrid, Private und Public Clouds.
Zweitens ist zu ermitteln, welche Akteure und Stakeholder heute, morgen oder auch übermorgen berücksichtigt werden sollen. Dieser multifunktionale Ansatz muss die dringendsten Anforderungen an Daten und Analysen im jeweiligen Datenraum nicht nur effizient lösen, sondern auch Mehrwert für die Akteure liefern. Dabei sollten Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass mehr Daten verantwortungsvoll und nachhaltig genutzt und geteilt werden können und missbräuchliche Datenverwendungen ausgeschlossen sind.
Drittens stellt sich die Frage, welche Datenkompetenzen sowie welche Skills im Hinblick auf Daten und Infrastrukturkomponenten erforderlich sind. Die App „Stadt-Land-Datenfluss” etwa zeigt die Funktionsweise neuer datengestützter Technologien und erläutert, wie man seine Informationen teilen oder schützen kann.
Viertens geht es um Offenheit. Ein Beispiel ist die Corona-Warn-App: Jeder Interessierte kann den Quellcode der App und auch der Server-Software unter https://github.com/corona-warn-app einsehen und so nachvollziehen, wie die Anwendung funktioniert und welche Daten übertragen werden. Datennutzer sind die Bürger sowie drei wissenschaftliche Institutionen: die Fraunhofer-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft sowie das Robert-Koch-Institut.
Informationsfreiheit und Datenschutz
Der Datenschutz soll jeden Bürger davor bewahren, dass seine Daten gegen seinen Willen und missbräuchlich verarbeitet werden. Dank Datenschutz kann jeder Bürger sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz seiner Privatsphäre durchsetzen.
Bei den aktuellen Corona-Apps zeigt sich, wie Datenschutz und Informationsfreiheit zusammenpassen können. Datenschützer prüfen eine App auf Datenschutzanforderungen und weisen auf Schwachstellen hin. Ständige Weiterentwicklung erhöht dann die Akzeptanz und den Nutzungsgrad und damit auch die Wertschöpfung: Bewegungsfreiheiten während der Pandemie und Erkenntnisse darüber, wie sich die weitere Ausbreitung eindämmen lässt. Wenn der Ausgleich passt – Daten gegen Nutzen einer App -, dann sind viele bereit, auf den Schutz persönlicher Daten teilweise zu verzichten.
Datenmanagement an erster Stelle
Interne und externe Daten sind das Fundament datengetriebener Dienste und Geschäftsmodelle. Daher muss das Management der Informationen auf der Prioritätenliste ganz oben stehen. Um das Datenmanagement erfolgreich umzusetzen, sollten Unternehmen ganzheitliche Plattformen wie die Cloudera Data Platform (CDP) anwenden, die einen einfach zugänglichen, zentralisierten Datendrehpunkt für Analysen schafft, den vollständigen Lebenszyklus auch komplexer Daten abdeckt sowie zentrale Verwaltung und Durchsetzung von Sicherheits- und Governance-Anforderungen ermöglicht. So können Zugriffe auf Daten wesentlich erleichtert und Digitalisierungsinitiativen grundlegend unterstützt werden. Das gilt auch für Projekte, in denen Behörden Informationszugänge für diverse Interessenten einrichten wollen.