NetzDG: Google und Facebook ziehen vor NRW-OVG

Update Do, 14.04.2022, 15:24 Uhr

Im Streit um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google einen Rückzieher gemacht. Laut Angabe des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hat das Unternehmen mit Sitz in Dublin (Irland) eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zurückgezogen.

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Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entscheidungen akzeptiert. Die Beschwerde der Facebook-Mutter Meta (ebenfalls Dublin) gegen die Entscheidung in der Vorinstanz dagegen hat weiterhin Bestand. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entscheidungen nach Angaben einer OVG-Sprecherin akzeptiert.

Anfang März hatte das Verwaltungsgericht Köln den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht.

Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt auf Antrag von Facebook klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist.

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Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.

dpa

 

Mi, 16.03.2022, 14:01 Uhr

Der Streit über das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geht juristisch in eine neue Runde. Google und Facebook-Mutter Meta mit Sitz in Irland haben beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerden gegen Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang März eingelegt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gingen die Beschwerden fast zeitgleich am Mittwoch und Donnerstag ein.

In der ersten Instanz hatte das Gericht den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht. Ob die unterlegene Bundesrepublik gegen diese Entscheidungen Beschwerde einlegt, ist noch offen. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.

Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist.

Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.

dpa

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