Google Shopping: EU-Gericht urteilt zu Milliarden-Strafe

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Mi, 10.11.2021, 15:19 Uhr

In der Auseinandersetzung um eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe hat Google eine Schlappe vor Gericht kassiert. Das Gericht der EU hat das milliardenschwere Bußgeld der EU-Kommission bestätigt. Doch das Urteil ist erst der Anfang.

Das Urteil ist eindeutig: Der Internetgigant Google hat nach Ansicht des Gerichts der EU mit seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping vorsätzlich Konkurrenten benachteiligt, eine deswegen verhängte Strafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro ist rechtens. «Die Kommission hat zu Recht schädliche Auswirkungen auf den Wettbewerb festgestellt», heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Gerichts. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen «rechtlich, faktisch und wirtschaftlich» falsch – eine Ansicht, der das Gericht nicht folgte. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Der Konzern habe «seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat», sagte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 als Begründung für die Strafe. Ergebnisse der Konkurrenz seien erst auf der vierten oder einer noch späteren Seite der Suchmaschine aufgetaucht, unabhängig von deren Relevanz, so die EU-Kommission.

Vestager dürfte das Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen haben. Zuletzt hatte sie herbe Niederlagen hinnehmen müssen: Vor dem Europäischen Gerichtshof wehrt sich die Brüsseler Behörde derzeit gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, vom iPhone-Hersteller Apple bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Auch eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern Amazon rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll, kassierten die Luxemburger Richter. Zudem verlor Vestager dieses Jahr einige kleinere Fälle zu von ihrer Generaldirektion genehmigten Staatshilfen.

Wie bedeutend das nun gesprochene Urteil im Google-Fall ist, zeigt sich auch daran, dass es der erste Richterspruch in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen Vestager und dem Tech-Giganten ist. Seit 2017 hat Brüssel gegen Google mehrere Strafen von teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro, weitere Untersuchungen laufen.

So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt – Android – 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behindert hatte. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor. Googles Mutterkonzern Alphabet hatte 2020 einen Jahresumsatz von rund 182,5 Milliarden Doller (rund 157,5 Milliarden Euro). Allein im vergangenen Quartal wurden mehr als 16 Milliarden Euro Gewinn verbucht.

Google betont, dass man bereits 2017 Änderungen vorgenommen habe, um der Entscheidung der Europäischen Kommission nachzukommen. «Unser Ansatz hat sich seit mehr als drei Jahren bewährt», so das Unternehmen am Mittwoch. Das jetzige Urteil werde man genau analysieren. Für Nutzerinnen und Nutzer hat sich also schon etwas geändert, bei den Suchergebnissen ist die Konkurrenz wahrnehmbarer. Mit der ursprünglichen Praxis habe Google «Millionen von europäischen Verbrauchern geschadet, weil sie dafür gesorgt haben, dass konkurrierende Shopping-Vergleichsdienste praktisch unsichtbar waren», so die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten das Urteil. «Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht.» Die Verbände hatten das Verfahren von Beginn an unterstützt.

Bereits 2010 hatte die Kommission Untersuchungen gegen Google in dem nun verhandelten Fall eingeleitet. Auf die Kritik des deutschen Abgeordneten Markus Ferber (CSU), dass in den vergangenen Jahren bereits viele Wettbewerber aus dem Markt gedrängt worden seien, sagte eine Sprecherin der Kommission: «Es stimmt, dass dieser Fall länger gedauert hat als andere Fälle.» Dies habe daran gelegen, dass man vergeblich mit Google über andere Lösungen verhandelt habe. Zudem arbeite man mit dem sogenannten Digital-Markets-Act bereits an neuen Regeln für die Digitalwirtschaft.

Von Marek Majewsky, dpa

 

 

Update Mi 10.11.2021, 11:19 Uhr

Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt.

Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

dpa

 

Das Gericht der EU entscheidet am Mittwoch (11.00 Uhr) über eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe zulasten von Google. Der Internetriese hatte gegen das Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro geklagt.

Das Urteil ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern (Rechtssache T-612/17). Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt.

Im nun verhandelten Fall wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt, weswegen die Kommission die Strafe von knapp 2,5 Milliarden Euro verhängte. Wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt – Android – wurde 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro. Gegen das Urteil kann beim Europäischen Gerichtshof noch Einspruch eingelegt werden.

dpa

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