BGH: Medien dürfen Promi-Fotos nicht ungefragt zu Werbezwecken nutzen

Medien dürfen Prominente laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht ungefragt zu Werbezwecken einsetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stars mit dem Thema, um das es geht, nichts zu tun haben.

Das hat der BGH am Donnerstag in zwei Fällen zugunsten von Fernsehmoderator Günther Jauch (64, «Wer wird Millionär?») sowie von Schauspieler Sascha Hehn (66, «Das Traumschiff») geurteilt. «Die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll, ist wesentlicher – vermögensrechtlicher – Bestandteil des Persönlichkeitsrechts», erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe beide Male.

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Die Programmzeitschrift «TV Movie» hatte 2015 Jauchs Bild auf Facebook mit Fotos der Moderatoren Joko Winterscheidt, Stefan Raab und Roger Willemsen sowie dem Hinweis veröffentlicht, einer davon sei an Krebs erkrankt. Nutzer, die das anklickten, kamen zu einem Bericht, in dem Jauch aber nicht weiter erwähnt wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sprach Jauch eine fiktive Lizenzgebühr von 20 000 Euro zu. Der Anwalt des Verlags hatte vor dem BGH eingeräumt, dass das Thema Krebs ungeeignet für das sogenannte Clickbaiting sei. Werbung sei damit aber nur für den redaktionellen Artikel gemacht worden.

Der BGH hat die Revision nun zurückgewiesen und das Urteil des OLG bestätigt. «Hier wurde das Bildnis für Werbezwecke verwendet», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am Donnerstag. Er bezog sich unter anderem auf den Hinweis zur Krebserkrankung. «Damit war dann die Neugier der Nutzer geweckt.» Durch den «Klickköder» hätten Menschen den Post aufgerufen. So seien zwar Werbeeinnahmen erzielt worden, die der Finanzierung der journalistischen Arbeit dienen, räumte der BGH ein. «Dies rechtfertigt es aber nicht, das Bildnis einer prominenten Person für eine Berichterstattung zu nutzen, die keinen inhaltlichen Bezug zu ihr aufweist.» (Az. I ZR 120/19)

dpa

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