Internet-Bewertungen können über den Erfolg von Unternehmen mit entscheiden. An welche Regeln muss sich ein Bewertungsportal wie Yelp dabei halten? Eine Unternehmerin, die Fitnessstudios im Raum München betreibt, fühlte sich unfair behandelt, weil viele positive Bewertungen für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben – und verlor jetzt in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Az. VI ZR 495/18 u.a.)
Yelp darf demnach seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Der VI. Zivilsenat hob am Dienstag ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf.
Die Einstufung von Bewertungen in «empfohlen» und «nicht empfohlen» durch Yelp sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. «Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen», sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten. Zu vergeben sind ein Stern («Boah, das geht ja mal gar nicht!») bis fünf Sterne («Wow! Besser geht’s nicht!»), außerdem kann man einen Text schreiben. Zu den Auswahlkriterien gehören laut dem Unternehmen beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. So sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. Es treffe aber auch Beiträge von Kunden, die man nicht gut genug kenne und daher nicht empfehle.
Im Durchschnitt werden nach Yelp-Angaben etwa drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft. Auch Beiträge, die das Portal nicht empfiehlt, können gelesen werden. Dazu muss der Nutzer aber auf der Seite nach unten scrollen und einen Link anklicken.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Klägerin Renate Holland noch Erfolg: Durch das Aussortieren vieler Bewertungen entstehe ein verzerrtes Gesamtbild. Die BGH-Richter argumentierten dagegen, der «unvoreingenommene und verständige Nutzer» erkenne, wie viele Beiträge es zu einem Unternehmen gebe und dass die Grundlage für die Gesamtbewertung nur die von Yelp empfohlenen Beiträge seien.
dpa