Abhilfe durch Dead Man's Switch-Apps

Japan: Passwörter gehören ins Testament

Passwort

Die japanische Verbraucherschutzbehörde empfiehlt Bürgern, ihre digitale Nachlassplanung rechtzeitig zu regeln. Hintergrund sind zunehmende Probleme bei der Abwicklung von Online-Diensten nach Todesfällen.

Die japanische Verbraucherschutzzentrale (National Consumer Affairs Center) hat Richtlinien zur “digitalen Nachlassplanung” veröffentlicht. Der ungewöhnliche Vorstoß erfolgt nach vermehrten Beschwerden von Angehörigen, die nach dem Tod ihrer Verwandten deren Online-Abonnements nicht kündigen konnten – schlicht, weil ihnen die nötigen Zugangsdaten fehlten.

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Vier-Punkte-Plan

Die Behörde empfiehlt in ihren Richtlinien, Familienangehörigen für Notfälle Zugriff auf Smartphone und Computer zu gewähren. Zudem sollten Nutzer eine aktuelle Liste aller Abonnements, Benutzer-IDs und Passwörter führen und diese Informationen in ihre Nachlassplanung einbeziehen. Als vierte Maßnahme rät die Verbraucherschutzzentrale zur Nutzung von Diensten, die eine geregelte Übertragung der digitalen Identität nach dem Tod ermöglichen.

“Mit der zunehmenden Digitalisierung des Alltags wird dieses Problem immer drängender”, erklärt ein Sprecher der Behörde. “Viele Menschen hinterlassen ein komplexes Netz aus Online-Diensten und Abonnements. Ohne Zugang zu den Accounts laufen diese weiter – und belasten womöglich noch monatelang die Kreditkarte des Verstorbenen.”

Markt reagiert mit speziellen Diensten

Erste Unternehmen haben bereits auf den Bedarf reagiert. So gibt es mittlerweile “Dead Man’s Switch”-Apps, die automatisch bestimmte Kontakte informieren, wenn der Nutzer sich längere Zeit nicht eingeloggt hat. Auch Meta bietet mit dem “Legacy Contact” die Möglichkeit, Vertrauenspersonen für die Verwaltung des eigenen Accounts nach dem Tod zu benennen.

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Die Verbraucherschutzzentrale betont, dass solche Dienste angesichts der komplexen Nachlassabwicklung durchaus sinnvoll sein können. Für Hinterbliebene, die ohnehin mit ihrer Trauer zu kämpfen haben, stelle die Verwaltung des digitalen Erbes oft eine zusätzliche Belastung dar. Die Behörde plant, ihre Empfehlungen in den kommenden Monaten durch konkrete Handreichungen und Checklisten zu ergänzen.

Lars

Becker

Redakteur

IT Verlag GmbH

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