Kommentar

TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland, Gesetz, LkSG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu ein Kommentar von Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. 

„Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett heute einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein „überragendes öffentliches Interesse“ wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet. Die zeitliche Befristung bis Ende 2030 ist dabei ein guter Kompromiss. Die weitere Einschränkung, dass das überragende öffentliche Interesse in Bezug auf den Naturschutz nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen ohne ausreichende Versorgung gelten soll, lässt sich dagegen sachlich nicht rechtfertigen.

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Durch das überragende öffentliche Interesse wird ein beschleunigter und flächendeckender Ausbau möglich, denn dieser Zusatz erlaubt es erst den Genehmigungsbehörden, bei Abwägungen mit dem Natur- oder Denkmalschutz dem Ausbau der Telekommunikationsnetze den Vorrang zu geben. Das ist vor allem notwendig, um die von der Bundesnetzagentur angedachten Versorgungsauflagen zu erfüllen:  Bis 2030 soll jeder der drei etablierten Netzbetreiber 99,5 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands versorgen. Das bedeutet, dass auch entlegene und schwer zu erschließende Gebiete, wie Wälder, Naturschutzgebiete oder Küstenregionen, mit schnellem Mobilfunk versorgt werden müssen. 

Trotz einzelner guter Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren werden mit dem heute auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf insgesamt die Chancen nicht voll genutzt. Denn anstatt Bürokratie abzubauen, wurden neue Hürden und Belastungen für die Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu gehört die Verschärfung des Minderungsrechts bei Streitfällen um die Internetgeschwindigkeit. Derart kleinteilige Verbraucherschutzregelungen gibt es in keiner anderen Branche. Mit dieser unnötigen Belastung werden den Unternehmen Investitionsmittel entzogen, die für den weiteren Netzausbau fehlen. Mit dem Gigabit-Grundbuch drohen zudem bereits die nächsten bürokratischen Hürden und auch Sicherheitsrisiken für die Unternehmen.

Deutschland braucht leistungs- und zukunftsfähige Telekommunikationsnetze, der Ausbau der TK-Infrastruktur braucht in Deutschland endlich Vorfahrt. Bitkom setzt auf Bundestag und Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachzubessern, damit das Gesetz seinem Namen wirklich gerecht wird.“

Dr. Ralf Wintergerst

Ralf

Wintergerst

Bitkom

Präsident

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