Unternehmerinsolvenz – was tun?

Laut Statista wurden im Jahre 2017 knapp 14.400 Unternehmerinsolvenzen eröffnet. Davon entfielen 253 auf die IT-Branche.

Im Jahre 2021 sanken die Insolvenzen allgemein auf 9.922. In 222 Fällen mussten Unternehmen des IT-Sektors Konkurs anmelden. Wie die Statistik verdeutlicht, ist die IT-Branche vergleichsweise selten von Insolvenzen betroffen. Dennoch ist es entscheidend, sich mit der Thematik zu beschäftigen, um im Ernstfall richtig zu reagieren oder die Insolvenz mit den geeigneten Mitteln noch abzuwenden.

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Was passiert bei einer Unternehmerinsolvenz?

Jedes Unternehmen ist diversen Schwierigkeiten ausgesetzt. Eine schlechte Wirtschaftslage, Absatzschwierigkeiten oder falsche Entscheidungen auf der Leitungsebene können finanzielle Engpässe hervorrufen.

Wichtig: Werden Insolvenzanträge nicht rechtzeitig gestellt, kann das Gericht von einer Insolvenzverschleppung ausgehen. Diese kann mit hohen Geldstrafen verbunden sein. Im schlimmsten Fall droht sogar Gefängnis.

Eine Unternehmerinsolvenz läuft in mehreren Schritten ab:

  • Stellen des Insolvenzantrages
  • Sichern der Insolvenzmasse
  • Einsetzen des Insolvenzverwalters
  • Festlegen des Insolvenzverfahrens
  • Prüfung und Abwicklung des Insolvenzplans
  • Aufteilen und Begleichen der Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Auflösen des Unternehmens

Der Insolvenzantrag

Mit dem Einreichen des Insolvenzantrages wird eine Unternehmerinsolvenz eingeleitet. Der Antrag ist in Schriftform beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Wichtig: Die drohende Zahlungsunfähigkeit wird nur als Insolvenzgrund anerkannt, wenn die Firma einen Eigenantrag auf Insolvenz gestellt hat. Das Gericht wird Gutachter berufen, um eine Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen.

Der Insolvenzantrag kann auch von Gläubigern des Unternehmens gestellt werden. Dann wird von einem Fremdantrag ausgegangen. Bei Gläubigern kann es sich um Firmen wie auch um Privatpersonen handeln.

Wenn das Unternehmen nicht hinreichend Vermögen besitzt, um für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufzukommen, wird der Insolvenzantrag „mangels Masse“ abgelehnt.

Die Sicherung der Insolvenzmasse

Um die Insolvenzmasse zu sichern, werden Gutachter sich einen Überblick über das Unternehmen verschaffen. Der Prozess kann sich oft Wochen oder auch Monate hinziehen.

Die Eröffnung und Abwicklung des Verfahrens

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, werden Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Unternehmensführung besitzt fortan keine Entscheidungsfreiheit mehr. Das Gericht bestimmt den Berichts- und Prüfungstermin. Während der Liquidationsphase muss die Firma alle offenen Außenstände einziehen. Diese werden benötigt, um die Verbindlichkeiten zu begleichen. Während eines Schlusstermins gibt der Insolvenzverwalter Auskunft über den Ablauf des Verfahrens. Das verbliebene Firmenkapital wird für die Deckung der Verfahrenskosten benutzt und an die Gläubiger aufgeteilt. Erst wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, kann das Unternehmen aufgelöst und aus dem Handelsregister gestrichen werden.

Wer haftet bei einer Firmeninsolvenz

Die Haftung bei Unternehmerinsolvenzen ist ein komplexes Thema. Grundsätzlich gilt jedoch, dass bei Insolvenzen von Personengesellschaften alle Gesellschafter, die unbeschränkt haften, für die Schulden der Firma aufkommen müssen. Sie sind damit gegenüber der Gesellschaft wie auch gegenüber den Gläubigern vollumfänglich haftbar zu machen.

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Wie können Unternehmerinsolvenzen vermieden werden?

Insolvenzen lassen sich vermeiden, indem für eine Ausräumung der Insolvenzantragsgründe gesorgt wird.

Dies ist in folgenden Fristen möglich:

  • Zahlungsunfähigkeit = maximal drei Wochen nach Eintreten
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit = innerhalb eines Jahres nach Eintreten
  • Rechnerische Überschuldung = maximal sechs Wochen nach Eintreten

Die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit kann nach eigenen Kräften erfolgen oder durch Kreditgeber, Finanzbehörden, Anteilseigner vorhandene Leasinggeber oder andere externe Quellen unterstützt werden.

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