Folgenreicher Fehler im System|Analyse der Woche

InsuranceIT-Unternehmen suchen Versicherungsschutz bei Eigenschäden und Haftpflichtansprüchen Dritter. Ein Kommentar von Philipp Lienau, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht/Financial Lines, HDI-Gerling Industrie Versicherung AG.

Immer wieder werden wir in Gesprächen mit Kunden dem Bereich Softwarehersteller und IT-Dienstleister auf Möglichkeiten zur Absicherung von Eigenschäden angesprochen. Solche Fälle könnten beispielsweise bei Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit auftreten.

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Die Liste derartiger Betrugshandlungen, die durch die eigenen Mitarbeiter verübt werden können, ist unerfreulich lang, wie die folgenden Beispiele zeigen: eine Buchhalterin, die Firmenschecks ihrem Privatkonto gutschreibt; ein Einkäufer, der Aufträge nur an spendable Lieferanten vergibt; ein Servicemitarbeiter, der hier und da etwas aus dem Lager mitnimmt; eine Assistentin, die gegen Bargeld Firmengeheimnisse ausplaudert; ein Prokurist, der in die eigene Tasche wirtschaftet… Die Auflistung ließe sich noch weiter fortsetzen.

Auch für den gesamten Bereich der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bietet HDI-Gerling Industrie über ihre IT-Haftpflichtversicherung CLIC.IT einen umfassenden Versicherungsschutz. Wie wichtig diese Risikoabsicherung ist, veranschaulicht der folgende Fall, wie er sich jederzeit im Geschäftsalltag ereignen kann:

Ein IT-Dienstleister installiert bei einem Produktionsunternehmen eine Software zur Steuerung des Lagerbestandsystems. Da bei der Implementierung Fehler passieren, wird eine Reihe von Daten des Altsystems falsch übernommen. Folgende aktuelle Änderungen von Warenbeständen kann das Bestandssystem so teils nicht mehr korrekt erfassen. Wie so häufig der Fall, treten solche Fehler im System erst später während des laufenden Betriebes zutage. Dem Hersteller entstehen dadurch Umsatzausfälle und Imageschäden. Daher macht das Unternehmen hohe Haftpflichtansprüche gegen den IT-Dienstleister geltend.

Erfahrungsgemäß kann es schnell zu derartigen Ereignissen kommen, sodass sich Softwareunternehmen und IT-Dienstleister mit Schadenersatzansprüchen auseinandersetzen müssen. Unsere Rechtsexperten prüfen dann die Haftpflichtfrage – und je nach Sachstand – übernehmen wir die begründeten Haftpflichtansprüche oder wehren die unbegründeten auf gerichtlichem bzw. außergerichtlichem Wege ab.

Für uns als Industrieversicherer kommt es darauf an, dass sich unsere Kunden auch bei strittigen Haftpflichtschäden auf der sicheren Seite wissen und auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. 

www.hdi-gerling.de

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